Frank Thomae Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht  

Fachanwalt für Arbeitsrecht



 

 

Das Arbeitsrecht folgt seinen eigenen Regeln

Kündigungen, Abmahnungen und Entgeltforderungen: Das sind nur Teilbereiche des Arbeitsrechts. Aber es gehört viel mehr dazu: Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan, Umstrukturierungen, Betriebsübergang. Lernen Sie mein umfangreiches Leistungsspektrum im Arbeitsrecht kennen, damit Sie sehen, wie ich Ihnen helfen kann.

In der Arbeitswelt gibt es häufig Streitpunkte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, zwischen Betriebsrat und dem Arbeitgeber. Anders als in vielen anderen Rechtsgebieten ist "das Arbeitsrecht" nicht kodifiziert, d.h. nicht in einem einzigen Gesetz enthalten, sondern bildet sich aus vielen unterschiedlichen Gesetzen, die ineinandergreifen. Neben dem BGB sind hier gleichsam das Bundesurlaubsgesetz, das Kündigungsschutzgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz, um nur einige wenige zu nennen, zu berücksichtigen.

Weiter unten habe ich einige weitere Informationen für Sie zusammengestellt.

 

 

Informationen zum Arbeitsrecht

 

 

Arbeitszeugnis

Dass ein Arbeitszeugnis "wohlwollend und qualifiziert" sein soll, ist allgemein bekannt. Dass sich jeder Arbeitnehmer gegen die Wertung, er habe sich "stets bemüht", wehren wird, gleichermaßen. Gleichwohl kommt es immer wieder zu arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten über Inhalt und Form eines Arbeitszeugnisses.

Auch wenn solche Auseinandersetzungen auf den ersten Blick verwundern mögen, spiegeln sie doch die Interessenlage wieder, ist ein gutes Arbeitszeugnis für den ausscheidenden Mitarbeiter doch von elementarer Bedeutung für den weiteren beruflichen Weg. Ich helfe Ihnen bei der rechtssicheren und zuverlässigen Formulierung oder Beurteilung des Arbeitszeugnisses - und wenn es erforderlich wird, auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.



Abmahnung

Sind Sie Arbeitnehmer, so ist es für Sie von besonderer Bedeutung, auf eine Abmahnung zutreffend zu reagieren. Eine unberechtigte Abmahnung kann nicht unwidersprochen bleiben, würde dadurch doch der Eindruck erweckt, der mit der Abmahnung erhobene Vorwurf sei zutreffend. Wenn dann durch die Abmahnung möglicherweise eine Kündigung vorbereitet werden soll, ist eine Reaktion auf die Abmahnung noch dringender. Deshalb haben Sie die Möglichkeit, eine rechtswidrige Abmahnung notfalls durch gerichtliches Urteil aus der Personalakte entfernen zu lassen. Allerdings werden Sie in vielen Fällen ein dringendes Interesse an der möglichst ungestörten Fortsetzung Ihres Arbeitsverhältnisses haben. Deshalb kann vielleicht schon ein Schreibens Ihres Rechtsanwaltes an Ihren Arbeitgeber, mit dem dieser zu Widerruf und Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte aufgefordert wird, die falsche Reaktion sein, auch wenn die Abmahnung noch so rechtswidrig sein mag. Deshalb kann es in solchen Fällen ratsam sein, dem Arbeitgeber eine Stellungnahme zur Abmahnung zu übersenden und diesen zu bitten, die Abmahnung zurück zu nehmen. Sprechen Sie mich an: Ich berate Sie bei dem Vorgehen gegen die Abmahnung, unterstütze Sie bei dem Entwurf einer eigenen Stellungnahme an den Arbeitgeber. Und wenn es nötig und sinnvoll, schreibe ich Ihren Arbeitgeber auch direkt an oder setze den Widerruf der Abmahnung durch den Arbeitgeber und die Entfernung aus der Personalakte gerichtlich durch